Zum Inhalt springen

Stationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege wird in unserer Einrichtung in Wittmannsdorf durchgeführt.

Voraussetzungen

oben links:    Ein Zweibettzimmer

oben rechts: Das große Bad

unten links:   Der Gemeinschaftsraum mit Fernseher

unten rechts: Katzennachwuchs im Heim

Vollstationäre Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung findet immer dann statt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der
„Besonderheit des Einzelfalls“ nicht in Betracht kommen. Festgelegt wird dies von den Pflegekassen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).

Besonderheiten im Einzelfall sind z.B.:

  • Fehlen einer Pflegeperson,
  • Überforderung der Pflegeperson,
  • Verwahrlosung des Pflegebedürftigen oder
  • Eigen- oder Fremdgefährdungstendenz des Pflegebedürftigen.

 

Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Vollstationäre Pflege bei der Pflegekasse beantragt werden.

 

Vollstationäre Pflege wird in vollstationären Pflegeeinrichtungen, sogenannten Pflegeheimen, erbracht. Hierunter fallen
nicht:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen, deren vorrangiger Zweck
    • die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation,
    • die berufliche oder soziale Eingliederung,
    • die schulische Ausbildung oder
    • die Erziehung Kranker oder Behinderter ist.