Wissenswertes von A bis Z
Dass Ihr Umzug zu uns so stressfrei wie möglich verläuft, ist uns ein wichtiges Anliegen. Hier finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen und praktische Ratschläge für Sie und Ihre Angehörigen, die den Aufnahmeprozess für alle Beteiligten erleichtern.
Wie Sie sich bei uns anmelden
Stellen Sie sich vor, ein liebes Familienmitglied findet in unserer Einrichtung ein neues Zuhause. Gerne beraten wir Sie persönlich und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess, weil wir wissen, dass dieser Schritt gut vorbereitet sein möchte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.
Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sich bei uns anmelden möchten:
- Voraussetzung 1
- Voraussetzung 2
- Voraussetzung 3
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns telefonisch unter 035476 6501 oder schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Informationen zu den Pflegestufen
Mit Beginn der Pflegebedürftigkeit haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Pflegekasse stuft den Bedarf in verschiedene Pflegestufen ein, um den unterschiedlichen Situationen gerecht zu werden.
Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige
Diese Stufe betrifft Menschen, die täglich mindestens einmal Hilfe bei der Körperpflege oder Ernährung benötigen. Auch bei der Mobilität ist Unterstützung nötig; der Zeitaufwand für Grundpflege und Haushalt liegt bei mindestens 1,5 Stunden täglich.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige
Diese Stufe umfasst Menschen, die an mindestens drei verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Körperpflege oder Ernährung benötigen. Auch die Mobilität erfordert dann Unterstützung. Der tägliche Zeitbedarf für Grundpflege und Haushalt liegt bei mindestens 3 Stunden, wobei die Grundpflege mindestens 2 Stunden in Anspruch nimmt.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige
Diese Bewohner benötigen sowohl tagsüber als auch nachts kontinuierliche Hilfe bei der Körperpflege oder Ernährung; auch bei der Mobilität ist ständige Unterstützung erforderlich. Der tägliche Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung muss mindestens 5 Stunden betragen, wobei mindestens 4 Stunden für die Grundpflege anfallen. Eine Unterstützung im Haushalt ist auch hier mehrmals wöchentlich nötig.